Als ich den Beitrag zur Größe des Nissan Leaf online stellte, zog das via Facebook direkt die Frage nach der Zuladung nach sich. Klar, schließlich hatte ich ja geschrieben, dass es sich beim Leaf um einen relativ großen Wagen handelt, der offiziell für 5 Personen plus Gepäck zugelassen ist. Also folgte ein kurzer Blick in den Fahrzeugschein und damit einhergehend eine Art Ernüchterung.

Das zulässige Gesamtgewicht oder – wie es in der Zulassungsbescheinigung steht – die zulässige Gesamtmasse des Nissan Leaf beträgt 1.965 kg. Das Leergewicht (oder die Leermasse laut Schein) liegt zwischen 1.600 und 1.642 kg – variiert vermutlich mit der Ausstattung. Gehen wir vom schwersten Fall aus, bliebe also nur eine Zuladung von 323 kg. Da sollten die Personen im Leaf also besser aus der Topmodelriege stammen und ihr Gepäck besser zu Hause lassen, oder?

Doch das ist so nicht ganz richtig. Denn das Leergewicht kann in Deutschland auf zwei Arten angegeben werden: mit oder ohne Fahrer. Auf Nachfrage bei Nissan gab es die Information, dass die Zulassung nach EG – Richtlinien erfolgt und das Leergewicht im fahrbereiten Zustand auch den Fahrer mit 75 kg umfasst. Damit sieht die Sache schon anders aus, denn nun verteilen sich die 323 kg Zuladung auf nur noch 4 weitere Personen plus Ladung.

In unserem Fall passt das sehr gut, mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern sollten wir selbst mit Gepäck oder Einkäufen im Kofferraum nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreiten. Ist man ständig mit 5 schwergewichtigen Menschen unterwegs und transportiert Zementsäcke, dann könnte es kritisch werden. Ist aber eher eine unwahrscheinliche Konstellation, oder?