Ich habe mir Ende letzten Jahres überlegt, welches Fahrzeug, statt Schlitten, wohl ideal für den Weihnachtsmann wäre. Ich dachte mir, ein Kombi sollte mit großem Kofferraum den nötigen Platz für die Geschenke liefern und da den Weihnachtsmann niemand bemerken soll, wäre ein leises Gefährt gut. Weite Strecken sollte das Fahrzeug auch bewältigen, am Ende bin ich beim VW Passat GTE hängen geblieben, ein Hybrid-Fahrzeug mit Benzin- und Elektromotor, welches entweder rein elektrisch oder aber in der Kombination aus beiden Antrieben gefahren werden kann.

Unter der Motorhaube arbeitet ein 1.4 TSI-Benziner, gekoppelt an den E-Motor, die Systemleistung beträgt kurzzeitig über 218 PS. Der GTE schafft den Standardsprint in nur 7,6 Sekunden, die maximale Geschwindigkeit beträgt 225 km/h. Mit dem GTE Schalter werden beide Systeme scharf geschaltet und es stehen maximal 400 Nm zur Verfügung. Auch Langstrecken kann man mit dem Passat zurücklegen, auch wenn der GTE in dem Fall etwas mehr verbrauchen dürfte. Er ist eigentlich nicht zum Kilometer-Fressen gedacht, er gehört eher auf Strecke, auf denen man den zusätzlichen Akku auch gebrauchen kann. Den angegebenen Verbrauch von 1,7 Litern auf 100 km habe ich natürlich nicht geschafft, es waren am Ende 8 bis 9 Liter, die für einen kleinen 1,4 Liter Benziner im Passat nicht schlecht sind. Geschaltet wird im VW Passat GTE Variant über ein fehlerfrei arbeitendes 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe.

Die 9,9 kWh große Lithium-Ionen-Batterie ist etwas zu klein, sie ist in 2,5 – 4,5 Stunden aufgeladen. Theoretisch schafft der GTE mit vollem Akku rein elektrisch bis zu 50 Kilometer, ich hab nur 30 Kilometer geschafft, immerhin zum Kindergarten, zum Bäcker, zur Schule, zur Reinigung, zum Einkaufsladen und wieder zurück nach Hause. Ich könnte mich an dieses elektrische Dahingleiten gewöhnen und lokal emissionslos fahren ist ja auch ne feine Sache. Diese Art zu fahren ist sowohl bewusster als auch vorausschauender, wenn man sich erst daran gewöhnt hat. Dieses wirkt sich dann auch auf die Verbräuche und damit auch auf die Reichweite aus. Lademöglichkeiten sollten gegeben sein, möglichst zu Hause und auch bei der Arbeit, denn das Laden nur über den Verbrenner macht keinen Sinn. Ich konnte hier in Bielefeld die Vorteile des Fahrzeugs nutzen zum Beispiel in Bezug auf freie Elektro-Parkplätze in der Nähe der Stadt. Der VW Passat GTE ist auch für das Förderprogramm zugelassen.

Der VW Passat GTE zeigt dezent, wer er ist: Blaue Bremssättel, blaue Ziernähte, blaue Streifen hier und dort und dann die C-förmigen Leuchten in der Frontstoßstange, alles Zeichen für ein Hybrid-Modell, zusätzlich die GTE-Schriftzüge. Leer wiegt der VW Passat GTE 1735 Kilogramm, zugeladen werden können 440 Kilogramm, davon 100 Kilogramm auf das Dach. Ziehen darf er auch, und zwar bis zu 1,6 Tonnen schwere Anhänger.

Fünf Passagiere passen in den Passat GTE, der Fahrer (in diesem Fall der Weihnachtsmann) kann seinen Sitz mit Beinauflage-Verlängerung und auch das Lenkrad optimal einstellen. Über das verbaute Infotainment-System kann man seine Lieblingsmusik hören, dank des intelligenten Navigationssystems findet man jede Adresse schnell und umfährt Staus zuverlässig.

Der Kofferraum des Passat GTE Variant fasst 650 Liter Gepäck, bei umgeklappten Rücksitzen vergrößert sich das Volumen auf enorme 1.780 Liter.


In der Basis-Ausstattung kostet der VW Passat GTE Variant etwas über 45.000 Euro. Mit ein paar Extras wie beispielsweise der automatischen Distanzregelung ACC „stop & go“, inkl. Geschwindigkeitsbegrenzer, dem Spurhalte-Assistenten, dem großen Navi und dem Active-Info Display landet man schnell bei über 52.000 Euro. Für den Weihnachtsmann wäre sicher auch die Standheizung interessant.

Eine kurze Empfehlung für den Weihnachtsmann: Öfter nachladen, denn tut er das nicht und muss in nur einer Nacht alle Geschenke ausliefern, ist eher zu einem klassischen Selbstzünder zu raten, der vor allem auf langen Strecken weniger verbraucht. Bei häufigen kurzen Pendelstrecken und seltenen längeren Fahrten kann ich dem Weihnachtsmann den Passat GTE ans Herz legen und ihn in der Welt der teilelektrischen Automobilität willkommen heißen.

Wer ein Elektro-Fahrzeug hat, hierzu gehören Privatwagen, privat genutzte Dienstwagen oder Elektrofahrräder S-Pedelec, profitiert seit Januar 2017 von zusätzlichen Vorteilen.

Eine feine Vorstellung, dass man morgens zur Arbeit fährt, sein Auto dort abstellt, während der Arbeit an der Steckdosen auflädt, um nach Feierabend damit zurück zu fahren. Das allein ist aber nicht der Vorteil, sondern dass seit dem 1. Januar 2017 Besitzer eines Elektrofahrzeugs nun für zehn Jahre statt vorher nur für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit sind. Dies ist an ein paar Bedingungen geknüpft, so gilt dieses nur
– für Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden bzw. werden
– für Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 verkehrsrechtlich genehmigt zu reinen Elektro-Autos umgerüstet wurden bzw. werden
– für zulassungspflichtige S-Pedelec, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren

Die Voraussetzungen sind, dass der Arbeitgeber den kostenfreien Strom für die entsprechenden Autos seiner Mitarbeiter zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung stellt. Bei privat genutzten Dienstwagen können die Kosten für den aus eigener Tasche gezahlten Ladestrom im Rahmen des Auslagenersatzes vom Arbeitgeber erstattet werden.

Im Vergleich zu anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen wie Essens- oder Tankgutscheinen wird das Aufladen von Elektro-Autos oder S-Pedelecs an betriebseigenen Ladestationen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Wenn der Arbeitgeber die Technik zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs unentgeltlich bzw. verbilligt zur Verfügung stellt, was gleichzusetzten ist mit dem Verleih, fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an. Wird dir Ladeeinrichtung jedoch übereignet, also quasi verschenkt an den Arbeitnehmer, dann zählt das als geldwerter Vorteil, weshalb grundsätzlich für den Arbeitnehmer pauschal 25 Prozent Steuern zzgl. Kirchensteuer und Soli auf den Wert der übereigneten Ladeeinrichtung fällig werden.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität vom 17. November 2016 ergänzt das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Sektor Straßenverkehr und soll bis Ende 2020 gelten. Die verlängerte Kfz-Steuerbefreiung sowie die Steuervergünstigungen für das Aufladen von Elektro-Autos sind Bestandteile dieses Gesetzes.

Käufer von Elektroautos können außerdem schon seit Juli 2016 eine steuerfreie Prämie beantragen, diese beträgt 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Dieser Zuschuss, den sich Bund und Industrie teilen, wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gezahlt, wo man ihn online beantragen kann. Diese Förderung wird so lange vergeben, bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind, spätestens aber 2019 läuft das Programm dann aus.