…dafür gibt es hierfür von uns das “Ihr habt doch wohl ein Rad-ab der Woche”:

© 2011 autobild, Ausgabe 23 vom 10.06.2011,Seite 27

 

“gelesen im Internetdienst Twitter” – so steht es schwarz auf öko-weiss gedruckt in der aktuellen AutoBild Nr. 23 vom 10. Juni 2011. Wer nun die Suchfunktion von Twitter nutzt, findet nur einen Tweet mit genau der Wortwahl. Dieser kam am 05.06.2011 von Durchfail:

© Durchfail - getwittert am 05.06.2011

Wann lernt die schreibende Zunft endlich, dass man nur respektiert wird, wenn man auch respektiert? Warum wurde hier die Quelle nicht vernünftig angegeben? Wenn Dan Akerson der “FAZ” ein Interview gibt und ein Zitat davon verwendet wird,  wird es ja auch richtig angegeben. Genauso wenn Steven Rattner (der US Finanzexperte der Cicero) etwas gesagt hat. Sind Twitter-Nutzer Menschen 2. Klasse, gilt für diese Tweets nicht das Urheberrecht?

Okay, natürlich habe ich mich informiert und weiß nun auch, dass Tweets in der Regel mangels hinreichender Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt sind. Anders gilt es für Publikationen in der Zeitung, Zeitschrift, daher darf ich nun nicht die Publikationen aus dem Hause Axel Springer zitieren und hinzu schreiben: “Gelesen in einer Zeitschrift”! Aber dennoch hätte sich die Redaktion der AutoBild, meiner bescheidenen Meinung nach, keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn man hier den Urheber benannt hätte – wie seht ihr das? Ich habe mit dem Urheber des Tweets kurz gesprochen, er selber sieht die Sache recht locker: “Ist doch nicht schlimm. Ist ja nur ein Tweet.” – nur wissen wir ja auch alle, dass die Kollegen der schreibenden Zunft sich auch gerne mal andere Informationen aus dem Netz holen, recherchiert von Bloggern.