“Ich dachte es sei ein Vorführwagen!” sagte mir der Mann der im Renault Twizy saß als ich den Einkaufsladen verließ und ihn zur Rede stellte. In der Zeit hatte er es sich in dem Twizy bequem gemacht und auch das linke Ablagefach geöffnet. Mehr oder weniger mit Stolz erklärte er mir dann auch noch, dass man das rechte Fach mit etwas Gewalt aufbekommen könnte. Daher sollte man also, wenn man den Renault Twizy unbeobachtet abstellt keine Wertgegenstände im Fahrzeug lassen. Ich gebe zu, der bunt beklebte Renault Twizy mit der Werbung ist nun für so einen Test auch eher ungeeignet. Wie oft sieht man irgendwo “beklebte Fahrzeuge” von Firmen stehen wo man dann auch mal einsteigen darf. Gerade vor Supermärkten oder Baumärkten gibt es hier in der Region schon mal die ein oder andere Veranstaltung.

Die Frage ob es nun überhaupt ein “Einbruch” war könnte ich persönlich nicht mal erklären, er hat ja schließlich “nur” eine unverschlossene Tür geöffnet. Dreist war es auf jeden Fall, aber gegen den Diebstahl war der Renault Twizy ja gesichert. Lenkradschloss und Handbremse. Die Handbremse lässt sich (meiner Meinung nach) nur lösen wenn der Schlüssel steckt und die Zündung eingeschaltet ist. Ob ich in meiner Testphase, die ja nun bald zu Ende geht, noch mal jemanden aus “meinem Twizy” vertreiben muss? Aus Rücksicht auf den lokalen Händler war ich nett. Ich teilte ihm mit, dass er sicherlich vor Ort auch eine Probefahrt machen dürfte. Doch wenn es mein eigenes Fahrzeug gewesen wäre, wäre ich vermutlich schon sauer geworden.