Ich weiß noch gar nicht ob ihr es wusstet, aber ich bin Familienvater. Unser Kind 1.0 ist inzwischen 9 Jahre alt, hat einen Fahrradführerschein und könnte eigentlich auch alleine zur Schule fahren / gehen. Allerdings kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu gefährlichen Situation. Mit der Blogreihe Verkehrsunterricht möchte ich einfach mal an ein paar Verkehrsregeln erinnern und die grauen Zellen wieder in Wallung bringen.

Heute sprechen wir über den Zebrastreifen:

Vor der Schule von Kind 1.0 ist ein Zebrastreifen, hier gilt ganz nebenbei noch Tempo 30. Ob das schon als mäßige Geschwindigkeit gilt? Sicherlich nicht wenn man schneller als Tempo 30 unterwegs ist!

Ihr wisst nicht wie so ein Zebrastreifen aussieht? Nun, hier habe ich mal ein Symbol-Bild. Weiße Streifen auf der Fahrbahn. Das ist ein Fußgängerüberweg, der in Deutschland auch Zebrastreifen genannt wird.

zebrastreifen

Was wissen wir über Zebrastreifen? Fußgänger haben an einem Zebrastreifen Vorrang. Die Autofahrer müssen anhalten wenn sich die Fußgänger bzw. die Rollstuhlfahrer sich dem Zebrastreifen nähern. Geht jemand also auf dem Bürgersteig in Richtung des Zebrastreifens und signalisiert so dem heranfahrenden Autofahrer, dass der Verkehrsteilnehmer die Seite wechseln möchte, muss der Autofahrer anhalten. Staut es sich in unmittelbarer Nähe, dann darf man den Zebrastreifen nicht befahren, man darf auch nicht überholen auch dort nicht Parken. Das Parkverbot gilt nicht nur auf dem Zebrastreifen, sondern auch fünf Meter davor. An einem Zebrastreifen wird man übrigens in der Regel das Richtzeichen 350-10 “Fußgänger­überweg” finden.

Zeichen_350-10

 In besonders gefährlichen Situationen gibt es das dreieckige Gefahrzeichen 134-10 “Fußgänger­überweg”.

Zeichen_134-10

Radfahrer haben übrigens auf einem Zebrastreifen nur Vorfahrt, wenn diese absteigen und das Fahrrad über den Zebrastreifen schieben, jedoch sollte man da auch mal die Kirche im Dorf lassen, denn der Radfahrer der mal eben schnell drüber fährt, gibt die Straße schneller wieder frei als derjenige der erst noch absteigen muss. Warten muss der Autofahrer. Als Fußgänger gelten übrigens abgestiegene Radfahrer, die das Fahrzeug als Tretroller benutzen.

Wer nicht wartet, der muss zahlen und wird auch mit Punkten belohnt! Autofahrer, die anderen Verkehrsteilnehmer nicht das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen, können mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen und sich auch noch ein Fleißpünktchen in Flensburg abholen. Das gilt übrigens auch für diejenigen die zu schnell auf einen Zebrastreifen zu fahren oder dort Parken.

Übrigens: Fußgänger können aber müssen nicht den Zebrastreifen benutzen und Straßenbahnen müssen an Zebrastreifen nicht anhalten, sein eigenes Fahrzeug als Straßenbahn zu deklarieren geht nicht, den Trick kann man auch wieder streichen. Apropos streichen, die durchschnittlichen Kosten für ein Zebrastreifen sollen bei ungefähr 30.000 Euro liegen – dafür bekommt man ja schon fast ein richtiges Zebra ;).

PS.: An den freundlichen Golf – Fahrer der meinte er müsste nicht für mein Kind anhalten: Freundliche Grüße, Sackgesicht!

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