Ein kleiner Blick hinter die Kulissen: Rad-Ab, Voice-Over-Cars und auch der Jan von Ausfahrt TV sowie Bjoern von Autohub nutzen sie – die Drohne. Für unsere Video-Formate und tolle Aufnahmen, die wir Euch bieten wollen, ist sie mittlerweile unerlässlich. Dennoch gibt es neuerdings ein paar Auflagen, an die wir uns halten müssen. Damit Ihr mit Euren Drohnen nicht mit der Gesetzgebung in Konflikt tretet, zeigen wir, worauf man achten muss.Drohnen, sie haben sprichwörtlich ein Rad ab und passen damit bestens in unser Format. Also: Klappe und Action! Doch so einfach ist es nicht mehr, spätestens seit Bundes-Verkehrsminister Alexander Dobrindt eine Neuregelung ins Leben gerufen hat, die den Flugverkehr mit Drohnen reglementiert. So gilt eine Drohne stets als unbemanntes Luftfahrt-System. Wiegen sie unter fünf Kilogramm, benötigt man keine spezielle Fluggenehmigung mehr. Zudem bestand für Drohnen dieser Kategorie bisher ein Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite, das nun aufgehoben wurde. Das gilt im Übrigen für alle Flug-Geräte bis fünf Kilogramm.

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Wie es aussieht, wenn ein Drohnenflug mal schief geht, sieht man in diesem Video

Ein Verbot besteht indes über Wohngebieten, wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt. Zudem dürfen diese Drohnen keine optischen, akustische oder Funksignale übertragen oder Aufzeichnungen anfertigen. Eine Flughöhe von mehr als 100 m ist darüber hinaus untersagt. Dies gilt allerdings nicht auf Modellfluggeländen. Dennoch gibt es natürlich keine Regel ohne Ausnahme: All dies ist nichtig, wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis vorweisen kann. Allerdings darf die Drohne dann kein Multikopter sein. Ebenfalls verboten ist der Flug über so genannte „sensible Gebiete“, wie etwa Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr, Menschenansammlungen oder die An- und Abflugbereiche von Flughäfen.

Bei Drohnen wichtig: Das Gewicht

Darf es vielleicht ein Drohnen-Foto sein?

Ab dem 1. Oktober tritt darüber hinaus eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm in Kraft. Das heißt, dass man ab diesem Datum Plaketten oder Aluminiumaufkleber am Flugobjekt anbringen muss, auf denen der Name und die Anschrift des Eigentümers zu finden sind. Diese Schilder müssen dauerhaft, feuerfest und direkt mit der Drohne verbunden sein. Für Drohnen ab zwei Kilogramm besteht ab dem 1. Oktober ebenfalls ein Kenntnisnachweis. Dieser entfällt, wenn man im Besitz einer Pilotenlizenz ist oder eine Prüfung durch eine anerkannte Stelle des Luftfahrt-Bundesamts ablegt. Das Mindestalter für das Steuern einer Drohne wurde in der Neuregelung auf 16 Jahre festgelegt. Allerdings ist es auch ab 14 Jahren erlaubt, wenn man in diesem zarten Alter eine bescheinigte Einweisung durch einen Luftsportverein (Modell-Flugzeuge) vorlegen kann. Guten Flug also!