Am 20.01.2017 befuhren Beamte der Verfügungseinheit die Lüneburger Straße in Winsen. Winsen ist bekannt? Winsen (Luhe), umgangssprachlich oft Winsen an der Luhe genannt. Kreisstadt in Niedersachen. Den Beamten fiel ein “unbekanntes Fahrobjekt” auf, also ein uFo, welches aber nicht flog, sondern sich mit dem 26 jährigen Besitzer auf der Straße fortbewegte. Die Beamten wendeten und hielten Fahrer samt Gefährt an.
Hoverboard Tuning Deluxe!
Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass sich der 26-jährige Mann aus einem Hoverboard, einer Möbel-Lenkrolle und einem Sitz ein eigenes Fahrzeug gebastelt hatte. Ziel: Mit möglichst wenig Muskelkraft den täglichen Arbeitsweg antreten können. Gelenkt wurde über eine Kraftverlagerung und via Gyroskops. Gebremst wurde auch über die Gewichtsverlagerung und wie man sehen kann, ist vorne auch eine Beleuchtungseinrichtung verbaut:
Nun hat der Tüftler allerdings gleich zwei Probleme: Ihm wurde die Fahrerlaubnis bereits zuvor entzogen, er darf also keine “Kraftfahrzeuge” mehr führen und dann ist das Gefährt, was ja über einen Elektromotor verfügt, nicht zugelassen für den Bereich der STVO.
Sprich: Der Fahrer fuhr ohne gültige Fahrerlaubnis ein nicht zugelassenes Fahrzeug. Das gilt übrigens auch für nicht umgebaute Hoverboards, die dürfen auch nur im privaten Bereich bewegt werden. Gegen den 26-jährigen Tüftler wurde von den Beamten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Anstatt Applaus und Anerkennung bekommt er nun vermutlich eine Strafe.
Hoverboard Tuning demnächst mit Zulassung?
Ob die Beamten der Verfügungseinheit auch die Bodenfreiheit und die Beleuchtungseinrichtung von dem “uFo” kontrolliert hatten ist nicht überliefert, aber die Idee mit dem Hoverboard und dem Sitz finde ich gar nicht so schlecht. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man Hoverboards demnächst auch mit einer Straßenzulassung bekommen könnte, ähnlich wie die Segways.
Klassische E-Scooter bekommen inzwischen ja auch schon teilweise eine offizielle Straßenzulassung in Deutschland haben. Ich könnte mir also vorstellen, dass man in nicht ganz so ferner Zukunft mit einem Mofaführerschein und einer entsprechenden Anmeldung (Versicherungskennzeichen) ein Hoverboard im Straßenverkehr bewegen kann. Das wird dem 26-jährigen Tüftler nicht weiterhelfen, denn er hat ja aktuell keinen Führerschein mehr. .
Quelle und © Foto: Polizei Hamburg